Die Vereinssatzung

Satzung

Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe im Stadtbezirk Aplerbeck e.V.

Die Satzung des Vereins

Die Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe im Stadtbezirk Aplerbeck e.V. wurde mit der Gründung am 23. November 2015 festgelegt,
und in der Migliederversammlung am 6. Oktober 2020 zuletzt geändert.

Der Verein ist unter der Nummer VR 7078 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.

Hier kann die Satzung heruntergeladen werden.

Weitere interessante Themen

Neben unseren Angeboten gibt es viele weitere spannende Themen rund um unsere Arbeit. Erfahren Sie mehr über aktuelle Projekte, Erfolgsgeschichten und Möglichkeiten, sich zu engagieren.

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Mitglied werden

Wie kann ich Mitglied im Verein Flüchtlingshilfe im Stadtbezirk Aplerbeck e.V. werden und was kostet das ?

Spenden

Der Verein Flüchtlingshilfe im Stadtbezirk Aplerbeck e.V. finanziert seine Arbeit auch mithilfe von Spenden – der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.